Allgemeine Geschäftsbedingungen

JUST SEND (einfache Gesellschaft)vertreten durch Pascal Stalder und Daniel Walser
Version: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen JUST SEND (einfache Gesellschaft, vertreten durch Pascal Stalder und Daniel Walser, nachfolgend «Band») und Veranstaltern, Kunden, Agenturen sowie sonstigen Vertragspartnern.Website: https://justsendmusic.com/
1. GeltungsbereichDiese AGB regeln insbesondere:• Live-Auftritte und Konzerte• Festival- und Clubshows• Privatveranstaltungen• Firmenanlässe• Booking- und Performancevereinbarungen• technische Anforderungen im Zusammenhang mit Auftritten• Merchandise-Verkäufe bei VeranstaltungenAbweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
2. VertragsabschlussEin Vertrag kommt zustande durch:• schriftliche Bestätigung per E-Mail,• Unterzeichnung eines Engagementvertrags / Konzertvereinbarung,• Bookingbestätigung,• oder gegenseitige ausdrückliche Zusage.Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Veranstalter diese AGB.
3. Leistungen der BandDie Band verpflichtet sich zur Durchführung des vereinbarten Live-Auftritts gemäss individueller Vereinbarung.Details wie:• Spielzeit,• Anzahl Sets,• Veranstaltungsort,• technische Anforderungen,• Aufbauzeiten,• Soundcheck,• Hospitality,• Unterkunft,• Transport,• Gage,werden individuell vereinbart und haben Vorrang vor diesen AGB.Die Band behält sich künstlerische Freiheit hinsichtlich Performance, Setlist und Interpretation vor.
4. Pflichten des VeranstaltersDer Veranstalter verpflichtet sich insbesondere:• sämtliche behördlichen Bewilligungen einzuholen,• Sicherheits- und Lärmvorschriften einzuhalten,• die technische Infrastruktur gemäss vereinbartem Technical Rider bereitzustellen,• Stromversorgung und sichere Bühne bereitzustellen,• Zugang für Band, Crew und Equipment sicherzustellen,• vereinbarte Gagen fristgerecht zu bezahlen.Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch mangelhafte Infrastruktur oder unzureichende Sicherheitsmassnahmen entstehen.
5. Technische AnforderungenDer Veranstalter stellt die im Technical Rider definierten technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.Kann der Auftritt aufgrund unzureichender technischer Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Anspruch der Band auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen.
6. Vergütung und ZahlungsbedingungenDie vereinbarte Gage versteht sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.Sofern nicht anders vereinbart:• ist die Gage innert 30 Tagen nach Veranstaltungstag fällig.Zusätzliche Kosten wie:• Reisekosten,• Unterkunft,• Verpflegung,• Backline,• technische Zusatzkosten,werden gemäss individueller Vereinbarung separat verrechnet.Bei Zahlungsverzug kann die Band Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend machen.
7. Absage und RücktrittAbsage durch den Veranstalter:Bei Absage durch den Veranstalter gelten folgende Ausfallentschädigungen:• mehr als 60 Tage vor Event: 0 % der vereinbarten Gage,• 31–60 Tage vor Event: 50 % der vereinbarten Gage,• 0–30 Tage vor Event: 100 % der vereinbarten Gage.Bereits entstandene Zusatzkosten sind zusätzlich zu ersetzen.Absage durch die Band:Kann die Band aufgrund Krankheit, Unfall oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht auftreten, bemüht sie sich um angemessenen Ersatz oder eine alternative Lösung.Weitergehende Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8. Höhere GewaltKeine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt.Als höhere Gewalt gelten insbesondere:• Naturkatastrophen,• Krieg,• Terror,• Epidemien/Pandemien,• behördliche Verbote,• Stromausfälle,• extreme Wetterbedingungen,• Streiks,• Ausfälle von Infrastruktur.Bereits angefallene Kosten werden von Veranstalter und Band geteilt.
9. HaftungDie Haftung der Band wird – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
10. Foto-, Video- und AudioaufnahmenDie Band ist berechtigt, während Veranstaltungen Foto-, Video- und Audioaufnahmen anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese für:• Social Media,• Website,• Promotion,• Pressearbeit,• Marketing,• Dokumentationzu verwenden.Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.Professionelle Mitschnitte oder kommerzielle Aufzeichnungen durch den Veranstalter bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Band.
11. MerchandiseDie Band ist berechtigt, an Veranstaltungen Merchandise-Produkte wie Kleidung, Tonträger oder sonstige Artikel zu verkaufen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.Provisionen oder Beteiligungen des Veranstalters bedürfen einer separaten Vereinbarung.
12. DatenschutzPersonendaten werden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung und Kommunikation bearbeitet.Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der Band geregelt.
13. Geistiges EigentumSämtliche Rechte an Musik, Logos, Designs, Bildmaterial und sonstigen Inhalten verbleiben bei der Band beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.Eine Verwendung durch Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung.
14. SchlussbestimmungenSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Band.